Vermietung von Räumlichkeiten in der Eichelmühlgasse 24

Die Stadtjugendkapelle ermöglicht seit langem Vereinsmitgliedern und auch Vereinsfremden die Vermietung der Räumlichkeiten (gilt v.a. für den Saal in der 1. Etage, aber auch für den Garten und die Terrasse) für private Feiern, solange dies die musikalische Arbeit nicht beeinträchtigt.

Der Saal wird mit Tischen und Stühlen, aber ohne Dekoration vermietet, ein Beispiel für eine gelungene Deko ist hier zu sehen:

Dekoration: Claudia Reh, www.oquintal.de
@claudinhareh

Kosten: 150€ für Vereinsmitglieder, 190€ für Nichtmitglieder. Es wird eine Kaution von 300€ erhoben. Der Saal oben ist für ca. 50-55 Personen geeignet.

Die Verantwortung liegt beim Mieter der Räumlichkeiten.

Zusätzlich hat das Präsidium der Stadtjugendkapelle am 6.12.2022 einstimmig beschlossen, dass die SJK ihre Räumlichkeiten gegen Entgelt nicht nur an externe Privatpersonen, sondern auch an politische Parteien auf Landkreis- und Gemeindeebene zur Verfügung stellen kann. 

Die Grundsätze der Vereinssatzung über die politische Neutralität sowie die Wahrung der demokratischen Grundsätze bleiben hiervon unberührt. 

Die SJK ist politisch neutral und vermietet an jede demokratische Partei. Dieses setzt voraus: Die antragstellende Partei akzeptiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung und steht nicht (auch nicht in Teilen) unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes.  

Die Grundlage dieser Entscheidung ist, dass die Politik (und damit die meinungsbildenden Parteien) in vielen Fällen unser Tun und Handeln mitbestimmt. So wurden in der Vergangenheit und Gegenwart durch politische Beschlüsse auf den verschiedenen politischen Ebenen viele Dinge, die die Vereinsarbeit betreffen, unterstützt und ermöglicht. 

Konkret sind hier z.B. die vielfältige Unterstützung der Politik beim Bau des Vereinsheims und die vielen Zuschüsse durch den Gemeinderat zu nennen. Dies ist zwar immer dominiert von der jeweiligen politischen Führung im Rathaus, aber immer getragen von einer breiten politischen Mehrheit, was daran zu sehen ist, dass auch beim Wechsel der politischen Mehrheit die Unterstützung unseres Vereins beibehalten wurde. 

Auf  Kreis- und Landtagsebene sind es auch politische Entscheidungen, die die Vereine tangieren. 

Von daher ist es im Sinne des Vereins, mit Entscheidungsträgern aller Richtungen Kontakte zu knüpfen und im Gespräch zu bleiben und unsere Probleme, Wünsche und Sorgen direkt anzubringen. 

Weiter wird es auch ermöglicht, dem Nordbayerischen Musikbund (NBMB) die Räumlichkeiten für verschiedene Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. 

Auch hierfür gelten die gleichen Bedingungen für eine Vermietung wie für politische Parteien. 

In allen Fällen gilt: 
Der Lehr- und Ausbildungsbetrieb des Vereins darf nicht beeinträchtigt werden. 
Ein Rechtsanspruch auf eine Vermietung besteht nicht. 

Bedingungen für eine Vermietung:

  • Als Adresse für Veranstaltungen wird nur ‘Eichelmühlgasse 24’ angegeben, ‘Stadtjugendkapelle’ erscheint nicht auf der Veranstaltungswerbung. Das soll ein Hinweis darauf sein, dass die SJK nicht für den Inhalt der in den Räumen stattfindenden Veranstaltung verantwortlich ist, sondern nur den Raum zur Verfügung stellt (vergleichbar einer Gaststätte)
  • die SJK wird frühzeitig über den Charakter und das Thema der Veranstaltung informiert und behält sich vor, bei Themen, die den Grundsätzen des Vereins oder der Satzung widersprechen, die Anmietung abzulehnen.
  •  es ist ein Vertrag abzuschließen, aus dem die wesentlichen Bedingungen der Vermietung hervorgehen.
  • in jedem Falle ist eine verantwortliche Person des Anbieters im Vertrag namentlich aufzunehmen.

Bei Fragen bitte an Jürgen Waßerloos wenden (juergen.wasserloos@sjk-herzogenaurach.de)