Die 14. BayIfSMV vom 2.9.2021 legt fest, dass für unseren gesamten Musikbetrieb in der Stadtjugendkapelle die 3G Regel gilt, das heißt:
Wer unsere Innenräume betritt, muss Geimpft/Genesen/Getestet sein
- Gilt für alle Musikschüler und Orchester-/Probenteilnehmer.
- Ausnahme: Nicht schulpflichtige Kinder
- Schulkinder gelten als getestet
der Nachweis wird der Lehrkraft/dem Orchestersprecher unaufgefordert vorgelegt
Das gilt für
- Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Registerproben, Orchesterproben
- begleitende Eltern bei der musikalischen Früherziehung
Details können auf der Coronaseite des Nordbayrischen Musikbundes nachgeschaut werden.